Absperrarmaturen für die Wasser- und Abwassertechnik, Biogas und Grundchemie
Absperrklappen für Trinkwasser DVGW / ACS
Absperrklappen für die öffentliche Trinkwasserversorgung müssen entsprechend der Trinkwasserverordnung gefertigt sein.
Zweck der Trinkwasserverordnung ist:
§ 1 Zweck der Verordnung Zweck der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit nach Maßgabe der folgenden Vorschriften zu schützen.
§ 2 Anwendungsbereich (1) Diese Verordnung regelt die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch, im Folgenden als Trinkwasser bezeichnet. Sie gilt nicht für
1. natürliches Mineralwasser im Sinne des § 2 der Mineral- und Tafelwasserverordnung,
2. Heilwasser im Sinne des § 2 Absatz 1 des Arzneimittelgesetzes,
3. Schwimm- und Badebeckenwasser,
4. Wasser, das sich in wasserführenden, an die Trinkwasser-Installation angeschlossenen Apparaten befindet,
Quelle https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/trinkwv_2001/gesamt.pdf